Führerschein für den Rettungswagen
So dürfen Helfer Einsatzfahrzeuge auch ohne LKW-Führerschein bedienen Wir kennen sie alle aus dem Straßenverkehr: Rettungswägen, die mit Blaulicht und Martinshorn im dichten Stadtverkehr zu einem Einsatz unterwegs sind. Um genau das tun zu dürfen, müssen die Fahrer eine Sonderfahrerlaubnis, den so genannten „Helferführerschein“, besitzen. Fünf Frauen und fünf Männer von der BRK-Bereitschaft Oberstaufen absolvierten gerade die mehrtägige Zusatzausbildung, welche zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t berechtigt. Ausbilder Christian Mayer erklärt, was diese beinhaltet und warum der Führerschein erst der Anfang ist.
„Einen Rettungswagen darf nur fahren, wer mindestens seit zwei Jahren einen Führerschein Klasse B sowie besagte Zusatzausbildung oder einen Führerschein Klasse C1 hat und entsprechend eingewiesen wurde. Denn wer mit so einem Fahrzeug unterwegs ist, muss einiges wissen und beachten“, betont Christian Mayer von der BRK-Bereitschaft Lindau/Bodensee. Er ist aufgrund seiner Zusatzqualifikation zur Leitung der organisationsinternen Helferführerschein-Kurse befugt. Den Oberallgäuer Rotkreuzlern stellte er sich aufgrund der freundschaftlichen Verbundenheit beider Bereitschaften als Ausbilder zur Verfügung.
Eigentlich war der Kurs, der für ehrenamtliche BRK-Mitglieder kostenlos ist, schon für März geplant, fiel jedoch Corona zum Opfer. Nun fand er unter Einhaltung sämtlicher aktueller Hygieneregeln statt. „Um die Abstandsregeln einhalten zu können, verlegten wir die theoretische Ausbildung in die Fahrzeughalle der Bereitschaft Oberstaufen“, so Christian Mayer.
In zwei Theorieabenden und vier Fahrstunden pro Person wurden den Teilnehmenden - allesamt BRK-Mitglieder der Bereitschaft Oberstaufen im Alter zwischen 19 und 30 Jahren - grundlegende Inhalte vermittelt. Dazu gehörte unter anderem das Kennenlernen der Gefahrenbereiche („Toter Winkel“), das Einschätzen des besonderen Raumbedarfs, Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustands sowie Übungen zur Fahrzeugbeherrschung. Den Abschluss bildete eine mindestens 45-minütige Prüfungsfahrt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Prüfung bestanden. „Die Absolventen fahren jetzt natürlich nicht sofort mit Blaulicht und Sirene zum nächsten Einsatz, sondern werden langsam an die Sache herangeführt, beispielsweise zunächst durch Einsatzfahrten ohne Eile oder auch durch das Fahren bei Sanitätsdiensten. Im nächsten Schritt transportieren sie dann Patienten in die Klinik. Erst danach steht irgendwann der Tag der ersten Blaulichtfahrt an“, erklärt Christian Mayer. Diese Vorbereitung hat ihren guten Grund, wie er weiß: „Man muss einfach immer auf alles gefasst sein und jederzeit mit Fehlern der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen. Wer sagt, dass solche Fahrten Routine sind, muss schon einige Jahre im Einsatzdienst sein.“